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Ankauf von verpfändeten Verträgen.
Verkauf von abgetretenen Lebensversicherungen und Bausparverträgen.

✓ Umschuldung im Treuhandweg

✓ Ablösung von Restschulden

✓ Liquidität aus abgetretenen Verträgen

✓ Abwicklung aus einer Hand

✓ Klärung der Ablösemodalitäten

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Sie fordern online eine Beratung an oder schicken uns den ausgefüllten Fragebogen zu dem abgetretenen Vertrag. Damit wir Sie umfassend beraten können bitten wir Sie, für das telefonische Beratungsgespräch folgende Unterlagen bereit zu halten:

• Aktuelle Wertmitteilung Ihres Vertrages (bei Lebensversicherungen -> Rückkaufswertmitteilung; bei Bausparverträgen: Kontoauszug)

• Darlehensvertrag aus dem der Grund für die Verpfändung hervorgeht;
• Saldomitteilung Darlehen

Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir den Ankauf. Gerne klären wir mit Ihrer Bank ob und ggf. zu welchen Bedingungen eine alternative Besicherung möglich ist.

Dazu benötigen wir jedoch ausdrücklich eine entsprechende Vollmacht und die Entbindung vom Bankgeheimnis. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Beratungsteam.

Sollten wir keinen Weg für die Freigabe des Vertrages finden, erhalten Sie alle Unterlagen zurück. In diesem Fall entstehen keinerlei Kosten.

Wir kümmern uns um die Freigabe des Vertrages. Sofern ein Restdarlehen abgelöst werden kann, erledigen wir dies durch eine Vorfinanzierung.

Alternativ klären wir auch Wege der Sicherheitenfreigabe bzw. des Sicherheitentausches.

Der freiwerdende Betrag fließt Ihnen nach Freigabe der Verpfändung als Liquidität zu.

Cash-LV - Wir kaufen Ihren verpfändeten Vertrag
Lebensversicherung verkaufen in drei
einfachen Schritten

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• Aktuelle Wertmitteilung Ihres Vertrages (bei Lebensversicherungen -> Rückkaufswertmitteilung; bei Bausparverträgen: Kontoauszug)

• Darlehensvertrag aus dem der Grund für die Verpfändung hervorgeht;
• Saldomitteilung Darlehen

Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir den Ankauf. Gerne klären wir mit Ihrer Bank ob und ggf. zu welchen Bedingungen eine alternative Besicherung möglich ist.

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Christine Uhlig

"Wir möchten, dass Sie nach dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung oder Ihres Bausparvertrages zufrieden sind und uns weiterempfehlen."

Christine Uhlig
Beratungsteam Cash-LV

"Unser Servicegedanke ist es Sie so umfassend wie möglich zu beraten damit wir aus Ihrem Policenverkauf das Beste machen."

Janett Jacob
Beratungsteam Cash-LV

Häufige Gründe für den Verkauf von verpfändeten Verträgen

Beiträge zu teuer

Beiträge zu teuer

Erkrankung

Erkrankung

Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit

besondere Anschaffung

besondere
Anschaffung

Rendite der LV gesunken

Rendite der LV gesunken

Kapital für Selbstständigkeit

Kapital benötigt für Selbstständigkeit

Hypothek- oder Schuldentilgung

Hypothek- oder Schuldentilgung

Immobilienkauf/Renovierung

Immobilienkauf/
Renovierung

Unsicherheit/Run-off

Unsicherheit/
Run-off

Vorzeitiger Ruhestand

Vorzeitiger
Ruhestand

Warum verpfändeten Vertrag verkaufen?

Lebensversicherungen oder Bausparverträge werden meist bei Darlehensaufnahmen verpfändet oder abgetreten. Die Verträge werden während der Abtretung bespart, womit die Vertragswerte steigen. Die besicherten Darlehen werden in der gleichen Zeitspanne niedriger, da i.d.R. Tilgungszahlungen geleistet werden. Dies führt im Laufe der Zeit tendenziell zu einer Überbesicherung, d.h. zu unnötig gebundener Liquidität. Durch eine Vorabzahlung (auch im Treuhandweg) lösen wir den Grund für die Besicherung auf und Sie können frei über verbleibende Beträge verfügen.

Unverbindlich anfragen

Häufige Fragen zum Verkauf eines abgetretenen oder verpfändeten Vertrages

Abgetretene Verträge werden häufig deshalb nicht frei gegeben, weil diese als Sicherheit für ein bestehendes Darlehen bei einer Bank oder Versicherung hinterlegt sind. Sofern das Vertragsguthaben bzw. der Rückkaufswert höher ist als die Restschuld, kaufen wir durch eine Vorabzahlung den Vertrag frei, indem wir die Restschuld tilgen. Alternativ kann ein vorab bezahlter Betrag auch in eine andere Anlageform fließen, die dann anstatt des bisherigen Vertrages verpfändet wird. Gerne übernehmen wir die Absprache von Details mit Ihrem Kreditinstitut

Nachdem wir durch Ablösung einer Restschuld oder Stellung von Ersatzsicherheiten die Freigabe der Verpfändung erreicht haben, wird ein verbleibender Restbetrag direkt auf das von Ihnen gewünschte Konto ausbezahlt. In bestimmten Fällen – z.B. wenn ein anfängliches Darlehen bereits zum Teil getilgt wurde oder die Werthaltigkeit einer Grundschuld sich durch die Wertsteigerung einer Immobilie erhöht hat – kommt es vor, dass ein verpfändeter Vertrag auch ohne Vorabzahlung freigegeben werden kann. Aufgrund des Immobilienbooms der letzten Jahre ist diese Konstellation keine Seltenheit.

In solchen Fällen kann das komplette Guthaben in Liquidität transformiert werden.

Beim Verkauf einer verpfändeten Lebensversicherung oder eines verpfändeten Bausparvertrages muss der Rückkaufswert bzw. das Guthaben mindestens 1.000,00 € betragen und bei einer deutschen oder österreichischen Versicherung oder Bausparkasse abgeschlossen sein. Das Guthaben muss höher sein als eine vorhandene Restschuld oder eine noch zu stellende Sicherheit, sofern keine alternative Sicherheit gestellt werden kann.

Beim Verkauf eines verpfändeten oder abgetretenen Vertrages erfolgt der Anstoß für Freigabe durch die PACTA Invest GmbH bzw. eine Vorabzahlung der PACTA Invest GmbH. Die Ablösung von Restschulden erspart Zinszahlungen ab dem Zeitpunkt der Ablösung. Je nach Restlaufzeit, Zinsrate und Darlehenshöhe können dadurch erhebliche Beträge eingespart werden. Eine benötigte Sicherheit kann durch eine Vorabzahlung der PACTA ggf. in eine renditestärkere Anlage übergeführt werden.

Durch die Auflösung von Überbesicherungen schaffen Sie Liquidität und die entsprechenden finanziellen Freiräume.

Für eine Abwicklung des Ankaufs von verpfändeten Lebensversicherungen oder Bausparverträgen benötigen wir folgende Unterlagen:

Zur Vorabprüfung:

Bei positiver Vorabprüfung benötigen wir zusätzlich:

  • Kaufvertrag
  • Kopie Personalausweis

Die Originalpolice befindet sich bei verpfändeten Verträgen in der Regel in den Händen des Abtretungsgläubigers. Sollte Ihnen eine Kopie vorliegen, bitten wir um Zusendung.

Die Abwicklung erfolgt in zwei Stufen. Im ersten Schritt erfolgt die Zahlung zugunsten des bisherigen Gläubigers, um die Police freizukaufen. In zweiten Schritt erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen vorgegebene Konto. Da wir von der Zuarbeit der Gläubigerbank abhängig sind, ist es schwer eine Zeitschiene zu benennen. Realistisch sind 4-6 Wochen.

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