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Bausparkassen: Auch in 2017 wird munter weiter gekündigt

Bausparkassen: Auch in 2017 wird munter weiter gekündigt

Den Unmut ihrer Kunden zogen sich etliche Bausparkassen bereits in 2015 zu, indem sie ihnen lukrative Altverträge einseitig aufkündigten. Nun halten die Anbieter an dieser Entscheidung fest und wollen auch in 2017 die Kündigung gut verzinster Altverträge weiter fortsetzen. Als Inhaber eines lukrativen Bausparers haben Sie damit auch im neuen Jahr wieder mit unangenehmer Post zu rechnen: Die Anbieter kündigen an, aus diesen Policen auszusteigen.

Welche Bausparer betroffen sind

Nahezu alle Bausparkassen sind inzwischen auf den Trend aufgesprungen: Wüstenrot, Schwäbisch Hall, Badenia und LBS West stehen nur beispielhaft für die großen Bausparkassen, die an der Praxis der anbieterseitigen Kündigung festhalten werden. Eien neue große Kündigungswelle wird momentan zwar nicht erwartet, doch die Kündigungen werden weiterhin wie 2015 und 2016 ausgesprochen – trotz der rechtlichen Mittel, die sich zahlreiche verärgerte Kunden bereits zu Nutze gemacht haben. Die Bausparkassen jedoch kontern, dass ihre Vertragspartner, die Verbraucher, über die rechtlichen Mittel verfügen, um den Bausparvertrag zu kündigen, sobald eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren festgelegt sei.

Die prekäre Lage aus Sicht der Bausparkassen

Die Bausparkassen sehen ihre Existenz bedroht, wenn sie nicht die aus ihrer Sicht kritischsten Policen aus dem Verkehr ziehen. Schließlich basiert das komplette Modell der Bausparverträge darauf, dass die Kunden für ihre Einlagen Guthabenzinsen bekommen und zu einem späteren Zeitpunkt dafür günstig Kredite in Anspruch nehmen. Nun werden die Darlehen aufgrund der aktuellen niedrigen Zinsen von den Kunden nicht in Anspruch genommen: Einerseits ist es für die Kunden profitabel, ihr Geld im Bausparer mit teilweise über drei Prozent verzinsen zu lassen, und andererseits können sie auf dem Kapitalmarkt auch anderweitig zu günstigen Konditionen Geld aufnehmen. Dadurch, dass die Darlehen nicht abgerufen werden, gerät das komplette System ins Wanken, denn das Geschäftsmodell der Bausparkassen basiert auf genau diesem Interessensausgleich zwischen Anlegern und Darlehensnehmern.


Unverbindlich Anfragen

Die Reaktion der Verbraucher

Welche Möglichkeiten hat man als Bausparkunde, wenn einem die Kündigung ins Haus flattert? Ist das Vorgehen der Bausparkassen rechtlich überhaupt zulässig? Diese Fragen sind bislang nicht geklärt, zahlreiche Verfahren laufen. Abschließend soll die Thematik, ob die Kündigungen rechtmäßig waren und ob weiter einseitig gekündigt werden darf, mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs in 2017 geklärt werden. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden!

Wenn Sie nicht erst unangenehme Post abwarten möchten, prüfen Sie frühzeitig, was in Ihrem Vertrag festgeschrieben ist und ob Sie Ihre Police weiter führen möchten. Unser kompetentes Team berät Sie hierzu umfassend und unverbindlich. Auf Wunsch erhalten Sie kostenlos ein Angebot für den Verkauf Ihres Bausparvertrags. Kontaktieren Sie uns dafür unter unserer kostenlosen Hotline: 0800 – 589 50 48 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und allen dt. Mobilfunknetzen) oder über unser Kontaktformular auf cash-lv.de.



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